Über uns

Über unseren Verein

Der Elternverband hörgeschädigter Kinder Landesverband M-V e.V. ist eine Initiative von Eltern hörgeschädigter Kinder. Die Gründung des Elternverbandes erfolgte im Mai 1990 in Güstrow. Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben es uns zur Aufgabe gemacht, Kinder und Jugendliche mit Hörschädigung in allen Lebensbereichen zu unterstützen.

 

Anliegen des Elternverbandes war und ist das Knüpfen eines sozialen Netzwerks, der Erfahrungsaustausch untereinander, die Förderung und Intergration hörbehinderter Kinder und junger Menschen sowie die Verbesserung der Stellung der Hörgeschädigten und deren Angehörigen im öffentlichen Leben. So bieten wir Erfahrungsaustausch in den offenen Selbsthilfegruppen an den Standorten Rostock, Schwerin, Ludwigslust, Gadebusch und Stralsund (sog. Elternstammtische), Kinderfreizeiten und Familienwochenenden, Informationsveranstaltungen, Tagesseminare und Selbsterfahrungskurse an. Des Weiteren zählen Beratung und Information sowie die Vermittlung von Hilfsangeboten für die hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen zu unseren Aufgaben.

 

Der Elternverband unterhält für diese Aufgaben eine Beratungsstelle in Schwerin, die von Frau Elke Prehn seit vielen Jahren geleitet wird. Der Elternverband nimmt Einfluß auf politische und soziale Entscheidungsträger, um entwicklungsfördernde Maßnahmen für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche umzusetzen. Ein weiteres Anliegen ist die Chancengleichheit im Bereich der Bildung. Eine gute Bildung im Sinne des lebenslangen Lernens ist Voraussetzung dafür, dass Hörgeschädigte sich aktiv auf allen Ebenen in unserer Gesellschaft beteiligen können.

Der Elternverband wird durch den Vorstand und einem Beirat geleitet. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und Schriftführer sowie zwei weiteren Vorstandmitgliedern. Den Beirat vertreten 3 Mitglieder. Derzeit zählt der Elternverband 120 Mitglieder. Heute wie im schon im Gründungsjahr sind wir eine bunte Truppe aus Familien mit hörgeschädigten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Und heute wie schon 1990 wünschen wir unseren Kindern und Jugendlichen Stärke und einen selbstbewussten Umgang mit ihrer Hörschädigung.

 

Lesen Sie mehr unter erfolgreicher Bilanz: 25 Jahre Elternveband hörgeschädigter Kinder MV e.V. Wir sind Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband sowie in der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Mecklenburg-Vorpommern

unsere Initiativen

Transparenz Initiative

Transparenz ist uns wichtig!

Wir leben die Grundsätze einer guten und transparenten Unternehmensführung und stellen diese in unseren „Governance Regelungen für den Elternverband hörgeschädigter Kinder Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. “ übersichtlich und verständlich dar.

 

Unsere Governance Regelungen zum Download finden Sie hier.

 

Wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland angeschlossen. Der Vorstand des Elternverbandes hat am 22.05.2019 eine entsprechende Selbstverpflichtungerklärung unterschrieben. Mit der Selbstverpflichtungserklärung verpflichten wir uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Elternverband hörgeschädigter Kinder
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Gebräuchliche Kurzform ist
Der Elternverband

 

Sitz des Vereins ist Schwerin.

 

Die Anschrift des Elternverbandes lautet:
Elternverband hörgeschädigter Kinder
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Perleberger Str. 22
19069 Schwerin

 

Unser Verein wurde am 26.05.1990 in Güstrow gegründet und wird im Vereinsregister des Amtsgericht Schwerin unter der Vereinsregisternummer VR 10033 geführt. Ein aktuellen Vereinsregisterauszug finden Sie hier.

 

2. Satzung und Ziele des Vereins

Unsere Satzung zum Download finden Sie hier.

 

Aus der Satzung gehen unser grundsätzlicher Zweck und die Aufgaben hervor:
Ausschließlich und unmittelbarer Zweck des Elternverbandes ist es, die Lebens- und Entwicklungsbedingungen hörgeschädigter Kinder und Jugendlicher umfassend zu verbessern, und zwar im Sinne der Förderung einer individuell weitestgehend möglichen Selbständigkeit bei der Bewältigung von Lebensanforderungen.

 

Aufgaben des Verbandes sind insbesondere:

1) Betreuung, Beratung und Unterstützung der hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen
2) Wahrnehmung der Interessen der hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen ggü. Körperschaften aller Art, ggü. den Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und deren Dienststellen, ggü. Verbänden, Vereinen und sonstigen öffentlichen und privaten Einrichtungen aller Art, sowie ggü. Dritten
3) Informationen und Beratung der Eltern, Angehöriger und Freunde

 

3. Bescheide des Finanzamts, Angaben zur Steuerbegünstigung

Den aktuellen Freistellungsbescheid des Elternverbandes finden Sie hier.

 

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Informationen über unsere ehrenamtlich tätigen Mitglieder von Vorstand, Beirat und Revisionskommission finden Sie hier.

 

Informationen über unsere leitende Angestellte der Beratungsstelle finden Sie hier.

 

5. Berichte über unsere Tätigkeit

Umfassende Informationen über unsere Tätigkeit finden Sie in unseren Jahresberichten. Den aktuellen Tätigkeitsbericht des Elternverbandes zum Download finden Sie hier.

 

6. Personalstruktur

Beim Elternverband war im Geschäftsjahr vom 01.01.2020 – 31.12.2020 durchschnittlich 1 hauptamtliche Mitarbeiterin beschäftigt. Umgerechnet auf Vollzeitäquivalente war beim Elternverband im Geschäftsjahr vom 01.01.2020 – 31.12.2020 durchschnittlich 1 hauptamtliche Mitarbeiterin beschäftigt.

 

7. Mittelherkunft und 8. Mittelverwendung

Eine Übersicht über unsere Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres 2019 finden Sie hier. Ebenso finden Sie den Bericht der Revisionskommission für das Geschäftsjahr 2019 hier.

 

9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten:

liegt nicht vor

 

10. Namen von Personen, die über 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen

Der Elternverband erhält von folgenden juristischen oder natürlichen Personen jährliche Zuwendungen die mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:

  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Schwerin

Alle anderen jährlichen Zuwendungen von einzelnen natürlichen oder juristischen Personen liegen unter fünf Prozent der gesamten Jahreseinnahmen.

Förderung durch Krankenkassen

Hier finden Sie eine Übersicht der im Jahr 2019 erhaltenen Förderbeiträge durch die Krankenkasse: 

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